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   BFH, 11.12.2012 - VII R 13/12   

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https://dejure.org/2012,48859
BFH, 11.12.2012 - VII R 13/12 (https://dejure.org/2012,48859)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - VII R 13/12 (https://dejure.org/2012,48859)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - VII R 13/12 (https://dejure.org/2012,48859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • openjur.de

    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 218 Abs 2, BGB § 812 Abs 1, GVG § 17a Abs 5
    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • Bundesfinanzhof

    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 218 Abs 2 AO, § 812 Abs 1 BGB, § 17a Abs 5 GVG
    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • rewis.io

    Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 218 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2
    Ansprüche einer Bank auf Rückzahlung von Überzahlungen auf Grund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abrechnungsbescheid bei versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge durch die Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche einer Bank auf Rückzahlung von Überzahlungen auf Grund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 3397/09

    Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - VII R 13/12
    Auf die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hob das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1017 veröffentlichten Gründen den Abrechnungsbescheid auf und verurteilte das FA, der Klägerin 21.368,07 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. September 2009 zu zahlen.
  • BFH, 16.04.2014 - II B 59/13

    Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten

    Nach § 17a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) prüft der BFH bei der Entscheidung über eine Revision oder eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht, ob das FG den beschrittenen Finanzrechtsweg zutreffend als zulässig beurteilt hat (z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 VII R 13/12, BFH/NV 2013, 897).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.07.2023 - 17 K 1030/22

    Erstattung eines Betrages auf eine fremde Steuerschuld gezahlten Betrages

    Gegenstand des Abrechnungsbescheids ist die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens reiner Zahlungsansprüche (vgl. BFH, Urteil vom 11.12.2012 - VII R 13/12 -, Rn. 10).
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